AGB
schooled KLG (https://schooled.ch)
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Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Kurs bei schooled entschieden haben und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Nachfolgend finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Vertragsparteien
(1) schooled.ch wird von der schooled KLG (CHE-325.637.511) betrieben, welche an Unterdorf 7a, 5073 Gipf-Oberfrick domiziliert ist und nachfolgend „die Schulbetreiberin" genannt wird.
(2) Bei noch nicht volljährigen Kursteilnehmer/innen ist der Vertrag von einer/einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag kommt in diesem Falle zwischen der Schulbetreiberin und dem/der Erziehungsberechtigten zustande. Der/die Erziehungsberechtigte haftet vollständig für sein/e oder ihr/e Kind/er für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag und hat für sämtliche Schäden, die durch sein/e oder ihr/e Kind/er verursacht werden, einzustehen.
§ 2 Geltungsbereich und Übernahme
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bildungsdienstleistungen, welche die Schulbetreiberin gegenüber natürlichen und/oder juristischen Personen erbringt.
(2) Durch den Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der Schulbetreiberin werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen integraler Bestandteil des Unterrichtsvertrages.
§ 3 Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer elektronischen, schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Kursanmeldung kommt zwischen Ihnen und der Schulbetreiberin erst dann ein Unterrichtsvertrag zustande, wenn die Schulbetreiberin Ihnen eine schriftliche Kursbestätigung zugeschickt hat.
§ 4 Kursgebühren und Inkasso
(1) Die Kursgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Unterrichtsvertrag bzw. nach den Angaben, welche Sie auf der Website www.schooled.ch finden.
Allfällige Kursmaterialien werden separat in Rechnung gestellt und sind nicht in den Kursgebühren inbegriffen.
(2) Die Schulbetreiberin behält sich das Recht vor, unbezahlte Kursgebühren an ein Inkassounternehmen abzutreten oder das Inkassounternehmen mit der Einforderung von Kursgebühren zu beauftragen.
(3) Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1‘500); 448 (bis 3‘000); 1‘100 (bis 10‘000); 1‘510 (bis 20‘000); 2‘658 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).
(4) Die Rechnungen sind von Ihnen in Schweizer Franken (CHF) zu begleichen.
§ 5 Unterrichtseinheit und Unterrichtslektionen
Eine Unterrichtseinheit besteht grundsätzlich aus einer Lektion à 60 Minuten. Bei Bedarf und in gegenseitigem Einverständnis können auch Einheiten zu 90 Minuten durchgeführt werden. Abweichungen sind in gegenseitigem Einverständnis selbstverständlich vertraglich möglich.
§ 6 Zahlungsmöglichkeiten
(1) Es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Kreditkarte, Apple Pay, PayPal, Sofortüberweisung oder Rechnung.
(2) Bei Zahlung auf Rechnung wird Ihnen die Rechnung für die Bezahlung der Kursgebühren per E-Mail zugestellt. Die Kursgebühren sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und sind spätestens bis zum ersten Kurstermin zu bezahlen. Zu bezahlen sind die Kursgebühren auf das in der Rechnung bezeichnete Bankkonto.
(3) Nach Rücksprache mit der Schulbetreiberin ist eine Ratenzahlung mit max. 3 Raten möglich, wobei die erste Rate vor Beginn des ersten Kurstermins und die letzte Rate vor Beginn des letzten Kurstermins zu bezahlen ist.
§ 7 Vertragslaufzeiten
(1) Die Laufzeit des Unterrichtsvertrages bestimmt sich nach der Anzahl an gebuchten Lektionen.
(2) Wir wählen unsere Lehrkräfte sorgfältig und nach strengen Kriterien aus. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie mit der zugewiesenen Lehrkraft nicht zufrieden sind oder die Zusammenarbeit nicht wie gewünscht verläuft. In diesem Fall haben Sie jederzeit das Recht, einen Wechsel der Lehrkraft anzufordern.
§ 8 Vertragskündigung
(1) Kündigung durch die Schulbetreiberin
Die Schulbetreiberin kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen den Vertrag einseitig und per sofort auflösen. Ein wichtiger Grund liegt namentlich dann vor, wenn Sie bzw. Ihre Kinder gegen die hiergenannten Vertragsbedingungen oder gegen die Hausordnung verstossen, oder den Unterricht derart stören, dass für andere Gruppenteilnehmer eine reibungslose und erfolgreiche Kursabsolvierung nicht mehr sichergestellt ist. Im Falle einer Kündigung durch die Schulbetreiberin ist eine Rückerstattung der bereits bezahlten Kursgelder ausgeschlossen.
(2) Kündigung durch Sie
Bis fünf Arbeitstage vor Kursbeginn können Sie bei Einzelunterricht Ihre Anmeldung zurückziehen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle zurückerstattet.
(3) Nach Ablauf dieser fünf Arbeitstage ist eine Rückzahlung der Kursgebühren bei Einzelunterricht aufgrund der entstandenen Lohn- und Planungskosten ausgeschlossen.
§ 9 Verpassen von Kursterminen
(1) Bei Gruppenlektionen ist ein Nachholen von verpassten Kursterminen nicht möglich und diese sind in jedem Fall zu bezahlen. Bei Privatunterricht kann - bei rechtzeitiger Abmeldung, d.h. mind. 24 Stunden vor Kursbeginn - der verpasste Kurstermin nachgeholt werden und wird nicht in Rechnung gestellt.
(2) Erfolgt die Abmeldung bei Privatunterricht nicht wenigstens 24 Stunden vor Kursbeginn oder gar nicht, so werden Ihnen die verpassten Unterrichtslektionen in Rechnung gestellt, sofern keine zwingenden und unvorhersehbaren Gründe (wie schwerer Unfall, Krankheit, o.Ä.) vorliegen, welche die verspätete oder nicht erfolgte Abmeldung rechtfertigen. Bei Geltendmachung von Krankheit oder Unfall behält sich die Schulbetreiberin vor, ein Arztzeugnis zu verlangen.
(3) Bei noch nicht volljährigen Kursteilnehmenden ist der/die Erziehungsberechtigte dafür verantwortlich, dass der/die minderjährige Kursteilnehmer/in die gebuchten Kurse auch tatsächlich besucht. Der/die Erziehungsberechtigte trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass sich der/die minderjährige Kursteilnehmer/in rechtzeitig in den Kursräumlichkeiten einfindet und rechtzeitig wieder abgeholt wird. Die Schulbetreiberin übernimmt keine Verantwortung für verpasste Kurstermine und sich daraus ergebende Folgen.
§ 10 Unterrichtsort und Lehrpersonen
(1) Der Unterricht findet an dem zwischen Ihnen und der Nachhilfelehrkraft vereinbarten Unterrichtsort statt.
(2) Sollte Frontalunterricht aufgrund behördlicher Anordnung (etwa einer Pandemie) nicht möglich sein, so ist die Schulbetreiberin berechtigt, als vollwertigen Ersatz Online- bzw. Fernunterricht anzubieten. Die technische Ausstattung (insb. PC, Internetanschluss, etc.) ist von Ihnen auf eigene Rechnung zu beschaffen und zu unterhalten.
(3) Eingesetzt werden nur von der Schulbetreiberin geprüfte sowie angemessen qualifizierte Lehrpersonen, welche sich in einem Anstellungsverhältnis mit der Schulbetreiberin befinden.
§ 11 Versicherung
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obliegt grundsätzlich dem/der Kursteilnehmer/in bzw. der/dem Erziehungsberechtigten.
§ 12 Aufhebung bisheriger AGB / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
(1) Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alle bisherigen AGB als aufgehoben. Bei Widerspruch zu den bisherigen AGB gilt diese Fassung vom 28. Februar 2023.
(2) Bei unüberbrückbaren Differenzen ist das Bezirksgericht Aargau örtlich zuständig. Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstände. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
(3) Die Schulbetreiberin behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich und einseitig abzuändern.
Wir freuen uns, Sie herzlich im Namen des Teams der schooled KLG begrüssen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Erfolg sowie eine lehrreiche Zeit!
Adeline Roth und Romina Dragovic
Geschäftsführerinnen und Inhaberinnen
Aarau, 28. Februar 2023